Wittmund: Bernd Mayer wegen Spontandemo verurteilt
Mayer: „Nicht zu öffentlicher Demo aufgerufen“
Von Manfred Stolle, Ostfriesen-Zeitung v. 22.05.2010
22. Mai 2010
Der Linke soll wegen Plakaten bei der Verabschiedung von Landrat Schultz 300 Euro Strafe zahlen. Der Verteidiger des Wittmunder Kreistagsabgeordneten Bernd Mayer legt Revision ein. Es geht ihm um einen möglichen Verfassungsverstoß.
Bernd Mayer nimmt das Urteil nicht hin.
Wittmund – Sieben Männer und Frauen zeigten am 2. November vergangenen Jahres in Bensersiel und drei weitere auf Langeoog bei der Verabschiedungsfahrt des Wittmunder Landrats Henning Schultz Protestplakate sowie eine Fahne der Linken und verteilten Handzettel. Weil die Spontan-Demo nicht angemeldet war, wurde der Kreistagsabgeordnete der Linken, Bernd Mayer, gestern vom Amtsgericht Wittmund zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.
Dr. Tobias Kappelmann hatte für die Staatsanwaltschaft Aurich das doppelte Strafmaß, Verteidiger Lars Kokol Freispruch gefordert. Richter Dirk Mönkediek sagte in der Urteilsbegründung, es gehe um die Verletzung einer formalen Pflicht. Auch wenn die Kundgebung erst am Vortag beschlossen worden sei, hätte die „Eilveranstaltung“ am Montag noch angemeldet werden können. „Ich habe nicht zu einer öffentlichen Demo aufgerufen“, sagte der Angeklagte. Die Kundgebung sei bei einer Kreisversammlung der Linken am Sonntag spontan beschlossen worden. Über eine mögliche Anmeldepflicht habe er sich keine Gedanken gemacht. „Wir haben die Öffentlichkeit ja nicht eingeladen“, sagte er.
Mayer sei der Leiter der Kundgebung, weil sein Name auf Handzetteln stand
Mayer sei als Leiter der Kundgebung anzusehen, so der Amtsrichter, da sein Name auch unter den Handzetteln gestanden habe.Eine maßvolle Geldstrafe reiche da aus. Demonstrationen müssen per Gesetz 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden. Diese Frist gibt es bei Eilkundgebungen nicht. Doch auch sie sind anzumelden. Spontan-Demos entstehen aus der Situation heraus und sind nicht meldepflichtig.
Rechtsanwalt Lars Kokot aus Leerhafe kündigte Revision gegen das gestrige Urteil des Amtsgerichtes Wittmund an. „Ist Mayer überhaupt als Veranstalter anzusehen?“: Dies sei eine zu klärende Frage. Das Amtsgericht habe es sich mit seinem Hinweis auf die Handzettel zu leicht gemacht.
s. dazu auch
Kommentar zu dem Urteil von Manfred Hochmann (Anzeiger für Harlingerland) 24.05.2010:
Skandalöser Vorgang
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift du Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ ( Artikel 5. Grundgesetz)
Wie ein Straftäter saß Bernd Mayer gestern auf der Anklagebank im Wittmunder Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft behandelte ihn auch als solchen. Gemeinsam mit „Gesinnungsgenossen“ habe Mayer gegen die aus öffentlichen Mitteln finanzierte Abschiedsfeier des Ex-Landrats demonstriert – bei den Behörden aber nicht angemeldet.
Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Versammlungsrecht und müsse mit einer Geldstrafe von 30 mal 20.- € geahndet werden. Auch wenn das Gericht die Strafe abmilderte, so muss Mayer 300.- € bezahlen, gilt nun als vorbestraft. War schon die Anklage gegen Mayer ein unerhörter Vorgang, so ist der gestrige Prozess nur als skandalös zu bezeichnen. Was ist eigentlich passiert? Im November vorigen Jahres hat eine sehr kleine Gruppe spontan demonstriert. Das Ganze hatte mehr den Charakter eines Happenings, wurde von allen Beteiligten locker gesehen.
Jetzt werden diese Geschütze aufgefahren. Da fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit. Es fehlt auch die Weitsicht. Denn jetzt werden die Kritiker an den damaligen Vorgängen, aber auch am Rechtsstaat auf den Plan gerufen. Schön in die Karten gespielt.
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